AGB – Halteverbot Cuxhaven
FSVT Verkehrstechnik, Inh. Florian Schmidt, Südlandstr. 13, 27478 Cuxhaven (nachfolgend „Auftragnehmer")
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Aufstellung und den Betrieb von Halteverbotschildern sowie die Beantragung der zugehörigen behördlichen Genehmigungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Die Buchungsanfrage des Kunden über das Online-Formular oder per E-Mail stellt ein unverbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
- Lieferung und Aufstellung zugelassener Halteverbotszeichen (Zeichen 283 StVO) inkl. Standfüßen
- Beantragung der erforderlichen Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde (soweit vereinbart)
- Abbau und Abholung der Schilder nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Leistungen, die über den vereinbarten Zeitraum und Aufstellort hinausgehen, sowie die Überwachung des Halteverbots oder das Veranlassen von Abschleppmaßnahmen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu Aufstellort, Zeitraum und Verwendungszweck zu machen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben entstehen, trägt der Kunde.
§ 5 Preise und Zahlung
Die Preise richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Angebot des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Aufstelltermin möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Pauschalen erhoben:
- 4–2 Werktage vor Aufstellung: 50 % des Auftragswertes
- 1 Werktag oder weniger vor Aufstellung: 100 % des Auftragswertes
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass trotz aufgestellter Halteverbotsschilder Fahrzeuge im gesperrten Bereich parken, und ist nicht verantwortlich für Schäden, die dadurch entstehen.
§ 8 Behördliche Genehmigungen
Sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist und der Auftragnehmer deren Beantragung übernimmt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Genehmigung erteilt wird oder rechtzeitig vorliegt.
§ 9 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Cuxhaven.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.